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Allgemeines

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Ob Kunst-, Kultur- oder Breitensport: Eine lebendige Vereinsvielfalt macht unsere Region noch ein Stückchen lebenswerter. Sie ermöglicht den Menschen, ihre Interessen und Ziele in einer Gemeinschaft aktiv zu pflegen. Darum fördern wir traditionell die Vereinsarbeit in der Region - mit Einsatz, finanziellem Engagement und speziell entwickelten Angeboten und Dienstleistungen für Vereine. So können Sie sich bei der Vereinsarbeit auf das konzentrieren, was wirklich zählt - die Arbeit für und mit den Menschen in unserer Region.

Einfach und bequem finden Sie hier viele nützliche Informationen und unsere umfangreiche FAQ-Liste.

Weitere Fragen zu diesem Thema können Sie gerne an sparkasse@skmb.de richten. Telefonisch stehen wir für Sie unter der Rufnummer +49 6421 206-4444 zur Verfügung.

Vereinskonto

Vereinskonto

Ob Fußballverein, Musikverein, Förderverein oder Golfclub – Wo Menschen zusammenkommen, werden Werte wie Gemeinschaft und Solidarität  meist groß geschrieben. Doch die Verwaltung der Finanzen – zum Beispiel  von Mitgliedsbeiträgen – ist häufig schwierig. Die Sparkasse Marburg-Biedenkopf unterstützt regionale Vereine mit einem  Vereinskonto. Mit diesem Konto verwalten Sie die Finanzen einfach und sicher. So können Sie problemlos Daueraufträge einrichten, ändern oder löschen sowie die Vorteile des dichten Sparkassen-Servicenetzes nutzen.

  • Buchungen z.B. Gutschrift einer Überweisung, SEPA-Lastschriften mit IBAN in Euro
  • Daueraufträge einrichten, ändern und löschen
  • Geld abheben an rund 22.000 Geldautomaten in Deutschland
  • Online-Banking: Bankgeschäfte digital erledigen
  • Umfassender Kontoservice
  • Ein zuverlässiger Partner, der den Werten der Sparkassen Finanzgruppe verpflichtet ist

Bankingsoftware für Vereine

GLS Vereinsmeister ist eine Software zur professionellen Mitgliederverwaltung für Vereine. Kunden der Sparkasse Marburg-Biedenkopf erhalten sie zum Vorzugspreis.

FAQ

FAQ

Was zeichnet einen Verein aus?

Ein Verein ist  ein Zusammenschluss,

  • dem mehrere Personen unter einem Vereinsnamen angehören
  • der freiwillig ist und auf eine gewisse Dauer angelegt wurde
  • der einen gemeinschaftlichen Zweck verfolgt
  • der einen Vorstand hat
  • der als Vereinigung unabhängig von einem Wechsel der Mitglieder besteht und damit körperschaftlich organisiert ist.

 Sowohl der rechtsfähige als auch der nicht rechtsfähige Verein kannTräger von Rechten und Pflichten sein, kann klagen und verklagt werden und Vermögen erwerben.

Unterschie­de zwischen rechtsfähigem ( eingetragenen) und nicht rechtsfähigem (nicht eingetragenen) Verein beste­hen jedoch beim Haftungsrecht:

  • Der eingetragene Verein haftet nur mit seinen Vereinsvermögen für seine Verbindlichkeiten. 
  • Beim nicht eingetragenen Verein haften die für den Verein handelnden Personen persönlich. 
Warum sollte ein Verein ein Girokonto haben?

Vereine, egal ob gemeinnützig oder nicht, brauchen ein Girokonto, um die Vereinsfinanzen und den Zahlungsverkehr sicher und zuverlässig zu regeln. Die Sparkasse Marburg-Biedenkopf bietet Ihnen mit einem Vereinskonto Leistungen und Services, die die Vereinsarbeit erleichtert. Finanzgeschäfte können nach Lust und Laune per Online- Banking oder in der Geschäftsstelle vor Ort abgewickelt werden.   

Für welche Vereine führt die Sparkasse Marburg-Biedenkopf Vereinsgirokonten?

Sparkassen haben die Aufgabe, Menschen, Firmen und Institutionen in ihrem Geschäftsgebiet mit Finanzprodukten und -dienstleistungen zu versorgen. Deshalb führen wir Vereinsgirokonten zu den besonders vergünstigten Bedingungen für alle Vereine in unserem Geschäftsgebiet.

Ein Verein ist noch nicht im Vereinsregister eingetragen. Kann das Konto dennoch eröffnet werden?

Nein, um ein Vereinskonto zu eröffnen, muss der Verein im Vereinsregister eingetragen sein. Für die Kontoeröffnung ist der Vereinsregisterauszug damit unerlässlich.

Welche Unterlagen benötige ich für die Kontoeröffnung?

Für eine Bearbeitung benötigen wir von Ihnen pro Konto einen Auftrag.
Zusätzlich benötigen wir von Ihnen als eingetragener Verein folgende Unterlagen im Original

  •  Vereinsregisterauszug
  •  Vom Vereinsvorstand unterzeichnete Satzung
  •  Aktuelles, unterzeichnetes Wahlprotokoll
  • Steuer-Identifikationsnummer des Vereins und aller involvierter Personen
  • Kontaktdaten des Vereins und der handelnden Personen
  • Geschäftsordnung, falls vorhanden
  • Personalausweis oder Reisepass der Vertreter/Vorstandsmitglieder und aller verfügungsberechtigten Personen

Von einem nicht rechtsfähigen Verein benötigen wir folgende Unterlagen im Original:

  • Satzung/Statuten vom vertretungsberechtigten Vorstand unterzeichnet
  • Gründungsprotokoll des Vereines (bei Neugründung oder erster Kontoverbindung mit der Sparkasse)
  • Unterzeichnetes aktuelles Wahlprotokoll
  • Steuer-Identifikationsnummer aller involvierter Personen
  • Kontaktdaten des Vereins und der handelnden Personen
  • Personalausweis oder Reisepass der Vertreter/Vorstandsmitglieder und aller verfügungsberechtigten Personen
Wie funktioniert die einmalige Legitimationsprüfung für Vertretungsberechtigte oder Verfügungsberechtigte des Vereins?

Besuch in einer unserer Geschäftsstellen

  • Um Ihnen Wartezeiten zu ersparen, schicken Sie uns bitte vorab per E-Mail eine Kopie oder ein Foto von Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises.
  • Vereinbaren Sie einen Termin und bringen zu diesem den Personalausweis mit und hinterlegen Ihre Unterschriftsprobe.

 
Videolegitimation

  • Per Handy oder von einem PC mit Audio und Video
  • Informationen zur Videolegitimation finden Sie hier.
Was muss ich veranlassen, wenn sich im Vorstand etwas ändert?

Rechtfähiger Verein:
Unterschriebenes Wahlprotokoll und neuen Vereinsregisterauszug einreichen. Legitimationsunterlagen für neue Verfügungsberechtigte und vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder einreichen.

Nicht rechtsfähiger Verein:
Unterschriebenes Wahlprotokoll und aktuelle Legitimationsunterlagen für alle involvierten Personen einreichen.

Kann man die Vereinsgirokonten auch per Smartphone führen?

Ja, dazu empfehlen wir unsere Sparkassen-App.

Was ist, wenn es noch keinen Online-Banking-Vertrag gibt oder ein bestehender Vertrag nicht mehr aktiv ist?

Sollte noch kein Online-Banking-Vertrag für den Vertretungsberechtigten vorhanden sein, der auch eine Vollmacht erteilt bekommt, würden wir diesen bei der Bearbeitung des ersten Kontos einrichten. Die Unterlagen für das erste Konto senden wir Ihnen mit einer verschlüsselten E-Mail zu. Das Passwort zum Öffnen dieser E-Mail teilen wir Ihnen separat per SMS mit.
Ab dem zweiten Konto stellen wir Ihnen die Unterlagen bequem in das Elektronische Postfach ein. Umständliche Abwicklung, langes Warten und  unnötige Wege fallen so weg.

Können mehrere Online-Banking-Verträge für ein Konto eingerichtet werden?

Ja, es ist kostenfrei möglich für alle Verfügungsberechtigten jeweils einen eigenen Online-Banking-Zugang einzurichten. 

Welche Legitimationsverfahren stehen für das Online-Banking zur Verfügung?

Onlinebanking mit chipTAN
Es wird ein chipTAN Generator und eine Sparkassen-Card des  Nutzers benötigt. Ein TAN-Generator kann von mehreren Personen genutzt werden und kann im Sparkassen-Shop erworben werden

Onlinebanking mit pushTAN
Es wird die S-pushTAN-App benötigt. Diese kann kostenfrei im jeweiligen App-Store heruntergeladen werden.  

Benötige ich für jedes Konto eine eigene Karte, wenn ich mich für Online-Banking mit chipTAN entscheide?

Nein, für das chipTAN-Verfahren ist eine Sparkassen-Card für beliebig viele Konten ausreichend.

Wie funktioniert die Einrichtung der Sparkassen-Apps?

Die Einrichtung der S-App ist selbsterklärend und kann mit Hilfe der Onlinebanking Zugangsdaten in wenigen Minuten erledigt werden.

Ich habe Fragen zu pushTAN. Wo erhalte ich weitere Informationen zu pushTAN?

Weitere Informationen zum pushTAN-Verfahren finden Sie hier.

Erkennt das Finanzamt den elektronischen Kontoauszug in Form einer PDF-Datei an?

Die steuerliche Anerkennung des elektronischen Kontoauszuges liegt  derzeit noch im Ermessen des jeweiligen Finanzamtes. Sollten Sie Ihre Kontoauszüge für steuerliche Zwecke benötigen, empfehlen wir, die Akzeptanz des elektronischen Kontoauszuges mit Ihrem Finanzamt zu klären.

Wo finde ich gesetzliche Regelungen zu Vereinen?

Die gesetzlichen Bestimmungen für Vereine sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §§ 21 bis 79 geregelt.

Wer vertritt den Verein im Außenverhältnis gegenüber der Sparkasse?

Der Vorstand ist das Vertretungsorgan des Vereins. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Je nach Satzung des Vereines kann der vertretungsberechtigte Vorstand aus einer Person oder mehreren Personen gemeinsam bestehen.

Das Vereinskonto soll gelöscht werden. Was ist zu tun?

Vertretungsberechtigte Personen, welche den Verein nach außen hin in finanziellen Angelegenheiten vertreten, sind zur Löschung des Kontos berechtigt.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?

Für alle Fragen rund um das Thema Vereine stehen wir Ihnen telefonisch unter der Rufnummer +49 6421 206-4444 oder per Kontaktformular zur Verfügung.

Spenden

Spenden

Im Mittelpunkt unserer Engagements stehen heimische Vereine und Institutionen. Um eine möglichst breite Förderung zu gewährleisten, steht dabei die Vergabe von kleinen und mittleren Spendengeldern im Vordergrund. So profitieren viele Vereine von unserer Unterstützung. Unser Ziel ist eine ausgewogene und langfristig verlässliche Förderung gemeinschaftlich relevanter Belange.

Wir sind mutmaßlich der größte und kontinuierlichste Förderer im Landkreis. Ob Sport, Kultur oder Soziales, viele Initiativen, Veranstaltungen und Projekte könnten ohne die Unterstützung der Sparkasse Marburg-Biedenkopf nicht realisiert werden.

Um den Vereinen auch bei der bürokratischen Arbeit nach einer Spende zu helfen, finden Sie nachfolgend die nötigen Vorlagen zur Erstellung einer Spendenbescheinigung.

Förderantrag auf unserer Plattform für Gesellschaftliches Engagement.

EStH 2016 - Muster für Zuwendungsbestätigungen (§ 10b EStG) BMF vom 7.11.2013 (BStBl I S. 1333) ergänzt durch BMF vom 26.3.2014 (BStBl I S. 791)

Ihre Ansprechpartnerin für Spenden- und Sponsoringanfragen

Lisa-Marie Mayer

Sparkasse Marburg-Biedenkopf
- Kommunikation -
Universitätsstraße 10
35037 Marburg

Telefon: 06421 206-1513
Fax: 06421 206-998366
E-Mail: Lisa-Marie.Mayer@skmb.de

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